Beschlussvorlage - VO/GV01/2012-510

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2012.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, hat die Gemeinde jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Für das Jahr 2012 wurde der dritte doppische Haushalt erstellt.

Es liegt jedoch noch keine bestätigte Eröffnungsbilanz vor, daher kann noch kein Ausweis des Eigenkapitals in der Haushaltssatzung erfolgen.

Nach erfolgter Beratung im Finanz- und Hauptausschuss erfolgt die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

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