Beschlussvorlage - VO/GV04/2008-038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes ( GVG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.Mai 1975 BGBl. I S. 1077, beschließt die Gemeinde Metelsdorf folgenden Bewerber in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufzunehmen.

 

            1. Hasse, Ulf, geb. am 20.03.1964 in Grevesmühlen, wohnhaft in 23972 Metelsdorf,

                am Gross Bütt 31, von Beruf : Berufssoldat

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahre 2008 finden die Wahlen der Schöffen an den ordentlichen Gerichten statt. In die Wahlvorbereitung werden die Gemeinden einbezogen. Die Aufgabenstellung für die Gemeinden ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz, sowie aus dem Erlass des Justizministeriums vom 2.Mai 2007 – III 103/3222-9 SH – Amtsblatt M-V Nr. 21 S. 238.

Die Gemeinde Metelsdorf ist aufgefordert für den Amtsgerichtsbezirk Wismar,

1 Vorschlag für die Vorschlagsliste zur Wahl von Hauptschöffen zu benennen.

Der Bewerber besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und die Eignung für das Ehrenamt. Ausschlussgründe gem. § 32 ff GVG sind nicht vorhanden.

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der GV erforderlich.

 

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