Beschlussvorlage - VO/GV01/2012-521

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg erteilt die Zustimmung zur Wahl von Jörg Dargel zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Dorf Mecklenburg und beruft ihn in diese Funktion.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) in der Bekanntgabe vom 03. Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter.

Bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Dorf Mecklenburg am 14.01.2012 wurde der Kamerad Jörg Dargel mit der beschlussnotwendigen 2/3 Mehrheit zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt

Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und Gemeindewehrführers und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Wehrführer und ihre Stellvertreter zu Ehrenbeamten ernannt.

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht der Bestätigung der Gemeindevertretung.

 

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Anlagen

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