Beschlussvorlage - VO/GV12/2012-244

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Barnekow beschließt, die in der Anlage 1 enthaltenen Elternbeiträge für die Kindertagesstätte Barnekow ab dem 01.03.2012 nach den gesetzlich festgelegten 50 % zu erheben.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 11. 01. 2012 fanden die Verhandlungen zur Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung für die Kindertagesstätte Barnekow mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg statt.

Aufgrund der vorgelegten Kalkulation wurde die Höhe der Platzkosten ermittelt.

Die letzte Entgeltverhandlung fand im September 2008 statt.

Aufgrund der gesetzlichen Veränderungen, der Änderung der Kinderzahlen und der zurückliegenden Tarifverhandlungen wurde es erforderlich, die Platzkosten für die Kindereinrichtung neu zu berechnen und mit dem Landkreis zu verhandeln.

In der Anlage 1 sind die Elternbeiträge enthalten, die die Gemeinde zukünftig für die Nutzung der Kindereinrichtung Barnekow erhebt.

Die Gegenüberstellung der Gesamtplatzkosten von 2008 und der neuen Platzkosten ab dem 01.03.2012 nach der Verhandlung 2012 sind der Anlage 2 zu entnehmen.

Nach Abzug der Landes- und Kreismittel von den Platzkosten hat gemäß § 20 des Kindertagesförderungsgesetzes die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, den Finanzierungsbedarf des in Anspruch genommenen Platzes in Höhe von mindestens 50 % zu tragen.

In der Vergangenheit hat die Gemeinde Barnekow sich entschieden die Platzkosten gemäß § 20 des KiföG M-V zu tragen.

 

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Anlagen

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