Beschlussvorlage - VO/GV11/2011-229

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung

M-V, die Annahme folgender Spende:

 

Adolfine Linke, Ventschow, am 19.10.2011         =  100,00 € (Geldspende)   für 777-Jahrfeier

                                                                                                                          Ventschow

MOS

Ortungs u. Service, Ventschow, am 2.01.2012    = 2.000,00 € (Geldspende) für 777-Jahrfeier

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Ab einer Wertgrenze von 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendungen.

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