Beschlussvorlage - VO/GV11/2011-229
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Allris Admin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Ventschow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ventschow
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Entscheidung
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12.03.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung
M-V, die Annahme folgender Spende:
Adolfine Linke, Ventschow, am 19.10.2011 = 100,00 (Geldspende) für 777-Jahrfeier
Ventschow
MOS
Ortungs u. Service, Ventschow, am 2.01.2012 = 2.000,00 (Geldspende) für 777-Jahrfeier
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Ab einer Wertgrenze von 100 entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendungen.
