Beschlussvorlage - VO/GV11/2012-235

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Ventschow beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept 2012.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung des Landes M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist aufgrund § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben, und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Haushaltsplan 2012 der Gemeinde Ventschow konnte im Ergebnis nicht ausgeglichen werden.

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