Beschlussvorlage - VO/GV01/2012-536

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 5 „Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow“ für den Bereich der gewerblichen Bauflächen GE 1a, GE 1 bis GE 6, wie folgt zu ändern ( 2. Änderung ):

-              die Bauflächen der Gewerbegebiete GE 1a, GE 1 bis GE 6 werden zusammengefasst

            und nach § 11 BauNVO als Sonstiges Sondergebiet ( SO ) mit der Zweckbestimmung

            der Errichtung einer Photovoltaik- Anlage ausgewiesen.

 

2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Planänderung liegt ein Antrag der Firma PV- Kraftwerker GmbH & Co. KG aus Göppingen- Eschenbach zugrunde. Der Antragsteller beabsichtigt, die Gewerbe- und Mischbauflächen des Bebauungsplanes unter Einbeziehung der Grün- und Verkehrsflächen insgesamt mit einer Photovoltaikanlage zu bestücken. Um für die Umnutzung der gewerblichen Bauflächen die vereinfachte Verfahrensführung anwenden zu können, werden zwei Änderungsverfahren durchgeführt :

- die 2. Änderung für die gewerblichen Bauflächen und die 3. Änderung für die Mischbauflächen...

Die Änderungsverfahren werden parallel geführt.

2. Änderung :

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass es sich bei Photovoltaikanlagen um gewerbliche Anlagen handelt, die in einem Gewerbegebiet zunächst allgemein zulässig sind. Soll die Errichtung auf größeren Flächen eines Gewerbegebietes erfolgen, ist jedoch die Ausweisung eines Sondergebietes nach § 11 BauNVO erforderlich.

Der Antragsteller hat sich bereiterklärt, alle Kosten, die im Zusammenhang mit der B- Plan Änderung entstehen, zu übernehmen.

 

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Anlagen

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