Beschlussvorlage - VO/GV03/2008-029

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes ( GVG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.Mai 1975 BGBl. I S. 1077, beschließt die Gemeinde Groß Stieten folgende Bewerberin in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufzunehmen.

 

            1. Schröder, Rosika geb. am 03. Mai 1957 in Landstorf, wohnhaft in Siedlungsring 20,

     in 23972 Groß Stieten, von Beruf Zootechniker

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahre 2008 finden die Wahlen der Schöffen an den ordentlichen Gerichten statt. In die Wahlvorbereitung werden die Gemeinden einbezogen. Die Aufgabenstellung für die Gemeinden ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz, sowie aus dem Erlass des Justizministeriums vom 2.Mai 2007 – III 103/3222-9 SH – Amtsblatt M-V Nr. 21 S. 238.

Die Gemeinde Groß Stieten ist aufgefordert für den Amtsgerichtsbezirk Wismar,

1 Vorschlag für die Vorschlagsliste zur Wahl von Hauptschöffen zu benennen.

Die Bewerberin besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und die Eignung für das Ehrenamt. Ausschlussgründe gem. § 32 ff GVG sind nicht vorhanden.

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der GV erforderlich.

 

Loading...