Beschlussvorlage - VO/GV03/2011-184

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Groß Stieten beschließt gemäß §44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

ITS Ing.-Büro für Tief und Straßenbau, Wismar, am 3.11.2011      =  100,00 € (Geldspende) 

                                                                                                                            für Heimat- u.

                                                                                                                            Kulturpflege

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach §2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Ab einer Wertgrenze von 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendungen.

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