Beschlussvorlage - VO/GV08/2012-944

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen erteilt die Zustimmung zur Wahl von Frank Schuldt zum Ortswehrführer der FF Losten und beruft ihn in diese Funktion.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) in der Bekanntgabe vom 3. Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte für 6 Jahre den Ortswehrführer und seinen Stellvertreter.

Bei der Wahlversammlung der FF Losten  am 17.03.2012  wurde der Kamerad Frank Schuldt mit der beschlussnotwendigen 2/3 Mehrheit zum Ortswehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und Gemeindewehrführers und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Gemäß § 12 Abs. 1  BrSchG M-V werden die gewählten Wehrführer und ihre Stellvertreter zu Ehrenbeamten ernannt. Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht der Bestätigung der Gemeindevertretung.

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Anlagen

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