Beschlussvorlage - VO/GV10/2012-307

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln erteilt die Zustimmung zur Wahl von Rando Sloboda zum Gemeindewehrführer der FF Hohen Viecheln und beruft ihn in diese Funktion.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) in der Bekanntgabe vom 03. Mai 2002 i.d. derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte für 6 Jahre den Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter.

Bei der Wahlversammlung der FF Hohen Viecheln am 30.03.2012 wurde der Kamerad Rando Sloboda mit der beschlussnotwendigen Mehrheit zum Gemeindewehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und Gemeindewehrführers und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Wehrführer und ihre Stellvertreter zu Ehrenbeamten ernannt. Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht der Bestätigung der Gemeindevertretung.

 

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Anlagen

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