Beschlussvorlage - VO/GV09/2012-502

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss beschließt, für den zukünftigen Winterdienstvertrag das anliegende geänderte Leistungsverzeichnis zu verwenden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.02.2012 wurde festgelegt, dass das Leistungsverzeichnis für die Neuausschreibung der Winterdienstleistungen im Bereich der Gemeinde Bobitz in Zusammenarbeit mit dem Bauausschuss überarbeitet werden soll.

Ziel der Überabreitung soll eine generelle Kosteneinsparung sein.

Die kommunalen Straßen innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortslagen wurden in verschiedene Prioritäten eingestuft. Art und Umfang der einzelnen Prioritäten sind als Anlage beigefügt.

Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen sind lediglich an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Schnee- und Eisglätte zu streuen (Urteil BGH vom 05.07.1990). Die Betonung liegt hierbei auf „und“, denn beide Kriterien müssen zusammen vorliegen. Die Verkehrswichtigkeit oder die Gefährlichkeit allein reicht nicht aus. Für verkehrsunwichtige oder ungefährliche Stellen bestehen keine Pflichten. Für die Räumpflicht gelten die gleichen Grundsätze.

Gefährliche Stellen existieren, wenn wegen ihrer eigentümlichen Gestaltung oder wegen bestimmter, nicht ohne weiteres erkennbarer Umstände ein Unfall selbst dann naheliegt, wenn man die im Winter allgemein erforderliche Sorgfalt walten lässt. Gefährliche Stellen sind scharfe, unübersichtliche oder sonst schwierig zu durchfahrende Kurven, weiterhin starke Gefällstrecken, unübersichtliche Kreuzungen und Straßeneinmündungen, auffallende Verengungen sowie zu Glätte neigende Brücken und Straßen an Wasserläufen. Straßenbenutzer müssen bei winterlicher Witterung mit Fahrbahnglätte rechnen und ihr Verhalten hierauf einstellen.

Zu den geschilderten häufigen gefährlichen Stellen kommt jedoch als weiteres pflichtbegrenzendes Kriterium hinzu, dass es sich zudem um eine verkehrswichtige Stelle handeln muss. Verkehrswichtig sind verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Ortsdurchfahrten sowie die vielbefahrenen innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen.

Nach Abschluss des neuen Winterdienstvertrages wird es für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bobitz eine Information zur Einstufung der einzelnen Straßen im Amtsblatt geben. Gleichzeitig ist im Jahr 2013 die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bobitz zu ändern, da die Gebührensätze auf Grund der Prioritäteneinstufung neu zu staffeln sind.

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Anlagen

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