Beschlussvorlage - VO/GV09/2012-505

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt, den Flächennutzungsplan

wie folgt zu ändern (1. Änderung):

 

1. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 „Photovoltaik- Anlage Dalliendorf“

    wird im Flächennutzungsplan eine Baufläche als Sonstiges Sondergebiet nach § 11  

    BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik- Anlage“ ausgewiesen.

    Somit werden die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung gebracht.

 

2. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der

    Verwaltung durchzuführen.

 

3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1

    BauGB ist durchzuführen.

 

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Vorbemerkung :

Im FNP ist die Fläche des Plangeltungsbereiches des B- Planes Nr. 12 „Photovoltaik- Anlage Dalliendorf “als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Gelände der Deponie wurde nachrichtlich übernommen und gekennzeichnet. Die Art der Nutzung im verbindlichen Bauleitplan wird mit der Zweckbestimmung der Errichtung einer Photovoltaikanlage festgesetzt.

Der geplanten Nutzung entsprechend, ist die Darstellung im FNP von Fläche für die Landwirtschaft in ein Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung der Errichtung einer Photovoltaikanlage zu ändern.

Durch die Änderung des FNP sollen die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung gebracht werden.

 

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Anlagen

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