Beschlussvorlage - VO/GV12/2012-255
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Allris Admin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Barnekow
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Entscheidung
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08.05.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an
Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das
Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Ab einer Wertgrenze von 100,01 entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendung.
Herr Wachter-Lehn spendet seine jährliche Aufwandsentschädigung für die Erstellung der Ortschronik, für die Jugendarbeit in der Gemeinde Barnkow.
