Beschlussvorlage - VO/GV12/2012-255

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Barnekow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V,

die Annahme folgender Spende:

 

Jörg Wachter-Lehn, 10.01.2012  = 240,00 € für Jugendarbeit der Gemeinde

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an

Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das

Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Ab einer Wertgrenze von 100,01 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendung.

Herr Wachter-Lehn spendet seine jährliche Aufwandsentschädigung für die Erstellung der Ortschronik, für die Jugendarbeit in der Gemeinde Barnkow.

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