Beschlussvorlage - VO/GV12/2012-258
Grunddaten
- Betreff:
-
Ernennung des Gemeindewehrführers der FF Barnekow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Barnekow
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Entscheidung
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08.05.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 12 Abs.1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg Vorpommern (BrSchG M-V) in der Bekanntgabe vom 3. Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte für 6 Jahre den Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter.
Bei der Jahreshauptversammlung der FF Barnekow am 18.02.2012 wurde der Kamerad Mathias Bebensee mit der beschlussnotwendigen 2/3 Mehrheit zum Gemeindewehrführer gewählt.
Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und Gemeindewehrführers und deren Stellvertreter die Zustimmung der Gemeindevertretung.
Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Wehrführer und ihre Stellvertreter zu Ehrenbeamten ernannt. Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht der Bestätigung der Gemeindevertretung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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486,3 kB
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