Beschlussvorlage - VO/GV12/2012-259

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Barnekow erteilt die Zustimmung zur Wahl von Marcus Schultz zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der FF Barnekow und beruft ihn in diese Funktion.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs.1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen

durch die Feuerwehren für Mecklenburg - Vorpommern (BrSchG M-V) in der Bekanntgabe vom 3. Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte für 6 Jahre den Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter.

Bei der Jahreshauptversammlung der FF Barnekow am 18.02.2012 wurde der Kamerad Marcus Schultz mit der beschlussnotwendigen 2/3 Mehrheit zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts-und Gemeindewehrführers und deren Stellvertreter die Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Gemäß § 1 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Wehrführer und ihre Stellvertreter zu Ehrenbeamten ernannt. Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht der Bestätigung der Gemeindevertretung.

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Anlagen

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