Beschlussvorlage - VO/GV12/2012-260

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Barnekow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Jagdgenossenschaft Barnekow, am 2.04.2012 = 1000,00 € für KITA Barnekow

                                                                            = 1000,00 € für FFw Barnekow

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Ab einer Wertgrenze von 100,01 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendung.

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