Beschlussvorlage - VO/GV12/2012-261
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Erhebung von Betreuungskosten bei der Betreuung der Kinder nach der Öffnungszeit der Kita
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Barnekow
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Entscheidung
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08.05.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Eltern, die im Einzelfall die Öffnungszeit nicht einhalten können, die Möglichkeit zu geben, nach vorheriger Absprache mit der Kitaleiterin und nach Abschluss eines Vertrages ihr Kind nach der Öffnungszeit ab 16.30 Uhr bis längstens 17.00 Uhr betreuen zu lassen.
Die Gesamtkosten dafür tragen die Eltern, die diese Leistung in Anspruch nehmen.
Die Betreuungskosten betragen 5,30 pro angefangene 15 Minuten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Kita Barnekow wird ab August voraussichtlich nur noch 14 Kinder zur Betreuung haben. Um die Attraktivität der Einrichtung zu erhöhen und Eltern zu gewinnen, die ihre Kinder in die Kita nach Barnekow bringen, hat der Kitaelternrat bei einer Elternumfrage versucht herauszufinden, welche Ansprüche die Eltern an die Kita stellen. Dabei ist als Schwerpunkt die Verlängerung der Öffnungszeit herausgestellt worden.
Derzeit werden die Kinder von 06.30 Uhr bis 16.30 Uhr betreut. Das wird von vielen Eltern als nicht ausreichend angesehen. Um den Eltern zukünftig die Möglichkeit zu geben, ihr Kind auch noch nach 16.30 Uhr betreuen zu lassen, entscheidet sich die Gemeindevertretung, diese Möglichkeit außerhalb der Leistungsvereinbarung mit dem Landkreis den Eltern als Einzelfallregelung anzubieten.
Da es nur einzelne Eltern in Ausnahmesituationen betrifft, erfolgt keine generelle Verlängerung der Öffnungszeiten. Dieser stimmt der Landkreis in diesem Fall als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht zu. Damit gehört eine längere Öffnungszeit nicht zum Leistungsangebot, das mit dem Landkreis vereinbart ist und aus Landes- und Kreismitteln mit finanziert wird.
Für die Gemeinde und die Eltern ist damit verbunden, dass die Kosten für eine längere Betreuung über die Öffnungszeit hinaus nicht entgeltrelevant ist und damit nicht über die Platzkosten und Elternbeiträge auf alle Eltern verteilt werden.
Aus diesem Grunde erfolgt mit den Eltern, die im Einzelfall ihr Kind länger in der Einrichtung lassen , eine privatrechtliche Vereinbarung zur Betreuung. Die Eltern, die diese Leistung in Anspruch nehmen, müssen die anfallenden Kosten tragen.
Als Grundlage für die Kostenberechnung wurden die Jahresbruttopersonalkosten zuzüglich der anteiligen Sach- und Investitionskosten angesetzt und auf 1 Stunde umgerechnet.
Die Regelung erfolgt als Einzelfallentscheidung, da die Einrichtung nicht ohne vorherige vertragliche Vereinbarung täglich allen Kindern länger zur Verfügung steht. Sie wird nur dann länger geöffnet sein, wenn tatsächlich Bedarf für ein oder mehrere bestimmte Kinder besteht, deren Sorgeberechtigte diese Leistung vertraglich fest buchen und anschließend bezahlen.
Eine im Einzelfall längere Betreuung von Kindern bedeutet, dass dies auch vorher von Seiten der Kindereinrichtung geplant werden muss. Eine Erzieherin muss länger zur Verfügung stehen, als es die Öffnungszeit vorsieht. Das kann nicht pauschal täglich erfolgen und ist personell und finanziell nicht gedeckt. Daher ist im Vorfeld bereits ein Vertrag zu schließen.
Unvorhergesehene Ereignisse, die die Eltern veranlassen, ihr Kind nicht pünktlich abzuholen, werden als Ausnahmesituation gewertet und bedürfen einer vorherigen telefonischen Absprache mit der Kita. Auch da greift die Kostenregelung.
Anlagen
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(wie Dokument)
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27,5 kB
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