Beschlussvorlage - VO/GV09/2011-474
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Allris Admin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Bobitz
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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07.05.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:
Bobitz C4 Energie GmbH & Co. KG, Kiel,am 2.09.2011 = 500,00 (Geldspende) für
Spielplatz Dambeck
Wohnungsgesellschaft Gägelow GmbH, am 21.12.2011 = 100,00 (Geldspende) für
KITA Tressow
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach §2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Ab einer Wertgrenze von 100 entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendung.
