Beschlussvorlage - VO/GV09/2011-474

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

Bobitz C4 Energie GmbH & Co. KG, Kiel,am 2.09.2011       = 500,00 € (Geldspende) für

                                                                                                                 Spielplatz Dambeck

Wohnungsgesellschaft Gägelow GmbH, am 21.12.2011      = 100,00 € (Geldspende) für

                                                                                                                 KITA Tressow

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach §2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln,  die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Ab einer Wertgrenze von 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendung.

 

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