Beschlussvorlage - VO/GV09/2012-500

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl.  M-V S. 777),, und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes M-V vom vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert am 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777,833) die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund verschiedener Gerichtsurteile in den letzten Jahren wurde eine Präzisierung und Neufassung der Satzung erforderlich.

Das betrifft besonders die Anwendung des Stückzahlmaßstabes.

Die Satzung vom 07.01.2005 entspricht nicht mehr den Anforderungen.

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Anlagen

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