Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-086
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 8 "Wohnanlage Gut Lutterstorf" Gemeinde Bobitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Verkehr, Gemeindeentwicklung und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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01.04.2008
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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21.04.2008
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Beschlussvorschlag
- Für das Gebiet: Gemeinde
Bobitz, Gemarkung Lutterstorf, Flur 1, Flurstück-Nr. 7/1, 7/3, 7/4 –
Teilfläche und Flurstück-Nr. 8 soll ein Bebauungsplan aufgestellt werde.
Das Plangebiet ist im Übersichtplan gekennzeichnet und umfasst eine Fläche
von ca. 5 ha.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Schaffung
der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
ergänzende Wohnbebauung (ca. 12 WE) in der Ortslage
Lutterstorf im Bereich
der
ehemaligen Guthofanlage und entlang der Dorfstraße.
-
Durch
Einbeziehung des ehemaligen Gutshauses sind die Voraussetzungen für eine
eventuelle Ersatzbebauung zu schaffen.
-
Die
an die Bebauung angrenzenden Freiflächen sind als Grünflächen zur Verbesserung
des Wohnumfeldes als Reit- und Weideflächen mit Reitstall und für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft auszuweisen.
- Der geplanten Nutzung
entsprechend ist das Baugebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung als
Allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen.
- Der Beschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fläche
des Plangebietes wurde bereits im Jahre 1999 mit Aufstellung des B-Planes Nr. 3
mit dem Planungsziel der Errichtung einer Wohn- und Feriendorfanlage überplant.
Inzwischen haben sich die Entwicklungsziele für dieses Gebiet teilweise
geändert. Beantragt ist weiterhin, das Gelände zur Errichtung einer Wohnanlage
zu nutzen. Da sich die Planung in Bezug auf die städtebauliche Entwicklungs-
und Erschließungskonzeption und den Geltungsbereich betreffend verändert hat,
soll die Neuaufstellung eines B-Planes beschlossen werden.
Im
Flächennutzungsplan der Gemeinde ist der Planbereich als Sondergebiet
ausgewiesen. Im Zuge einer F-Planänderung sind die Planungen der Gemeinde in
Übereinstimmung zu bringen. Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, alle
Kosten, die im Zusammenhang mit der Überplanung entstehen, zu übernehmen.
