Beschlussvorlage - VO/GV01/2008-080

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes ( GVG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.Mai 1975 BGBl. I S. 1077, beschließt die Gemeinde Dorf Mecklenburg folgende Bewerber in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufzunehmen.

 

            1. Döhring, Gerhard, geb. am 13.12.1948 in Diepholz, wohnhaft: Am Burgwall 37, in

                23972 Dorf Mecklenburg, von Beruf:

 

2. Wohlgethan, Lothar, geb. am 13.09.1952 in Vorder-Bollhagen, wohnhaft: Gartensteig

    2, in 23966 Kartow, von Beruf:

 

3. Tribukeit, Torsten, geb. am 21.02.1968 in Wismar, wohnhaft: Karl-Marx-Str. 10, in

    23972 Dorf Mecklenburg, von Beruf:

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahre 2008 finden die Wahlen der Schöffen an den ordentlichen Gerichten statt. In die Wahlvorbereitung werden die Gemeinden einbezogen. Die Aufgabenstellung für die Gemeinden ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz, sowie aus dem Erlass des Justizministeriums vom 2.Mai 2007 – III 103/3222-9 SH – Amtsblatt M-V Nr. 21 S. 238.

Die Gemeinde Dorf Mecklenburg ist aufgefordert für den Amtsgerichtsbezirk Wismar,

3 Vorschläge für die Vorschlagsliste zur Wahl von Hauptschöffen zu benennen.

Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben sich die o.g. Bewerber zur Wahl zur Verfügung gestellt.

Sie besitzen die die deutsche Staatsangehörigkeit und die Eignung für das Ehrenamt. Ausschlussgründe gem. § 32 ff GVG sind nicht vorhanden.

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der GV erforderlich.

 

Loading...