Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-071
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung der Vorschlagliste für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode vom 01.01.2009 bis 31.12.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Inge Hein
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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21.04.2008
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Beschlussvorschlag
Auf der
Grundlage des § 36 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes ( GVG ) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 BGBl. I S. 1077, beschließt die
Gemeinde Bobitz folgende Bewerber in die Vorschlagsliste für die Wahl der
Schöffen aufzunehmen.
1. Forst, Harald, geb. am 14.07.1954
in Flensburg, wohnhaft: Am Tressower See 1,
in 23966 Tressow, von Beruf: Hafenkapitän
2.
Voß, Hans-Gerd, geb. am 04.07.1953 in Hagen, wohnhaft: Am Tressower See 27, in
23966 Tressow, von Beruf Beamter
3.
Gilles, Gudrun geborene Buckler, geb. am 03.7.1946, wohnhaft: Waldstraße 1, in
23996 Beidendorf, von Beruf:
4.
Peters, Karl, geb. am 12.03.1944 in Garvensdorf, wohnhaft: Krankower Straße 5,
in
23996 Bobitz, von Beruf: Lehrer
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Jahre
2008 finden die Wahlen der Schöffen an den ordentlichen Gerichten statt. In die
Wahlvorbereitung werden die Gemeinden einbezogen. Die Aufgabenstellung für die
Gemeinden ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz, sowie aus dem Erlass
des Justizministeriums vom 2.Mai 2007 – III 103/3222-9 SH –
Amtsblatt M-V Nr. 21 S. 238.
Die
Gemeinde Bobitz ist aufgefordert für den Amtsgerichtsbezirk Grevesmühlen,
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Vorschläge für die Vorschlagsliste zur Wahl von Hauptschöffen zu benennen.
Bei
Zustimmung ist die Aufnahme aller Bewerber in die Vorschlagsliste möglich.
Bis zum
gegenwärtigen Zeitpunkt haben sich die o.g. Bewerber zur Wahl zur Verfügung
gestellt.
Sie
besitzen die die deutsche Staatsangehörigkeit und die Eignung für das Ehrenamt.
Ausschlussgründe gem. § 32 ff GVG sind nicht vorhanden.
Bei
Zustimmung können alle vier Bewerber in die Vorschlagliste aufgenommen werden.
Für die
Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden
Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder der GV erforderlich.
