Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-071

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes ( GVG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 BGBl. I S. 1077, beschließt die Gemeinde Bobitz folgende Bewerber in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufzunehmen.

 

            1. Forst, Harald, geb. am 14.07.1954 in Flensburg, wohnhaft: Am Tressower See 1,

    in 23966 Tressow, von Beruf: Hafenkapitän

 

2. Voß, Hans-Gerd, geb. am 04.07.1953 in Hagen, wohnhaft: Am Tressower See 27, in

    23966 Tressow, von Beruf Beamter

 

3. Gilles, Gudrun geborene Buckler, geb. am 03.7.1946, wohnhaft: Waldstraße 1, in

    23996 Beidendorf, von Beruf:

 

4. Peters, Karl, geb. am 12.03.1944 in Garvensdorf, wohnhaft: Krankower Straße 5, in

    23996 Bobitz, von Beruf: Lehrer

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahre 2008 finden die Wahlen der Schöffen an den ordentlichen Gerichten statt. In die Wahlvorbereitung werden die Gemeinden einbezogen. Die Aufgabenstellung für die Gemeinden ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz, sowie aus dem Erlass des Justizministeriums vom 2.Mai 2007 – III 103/3222-9 SH – Amtsblatt M-V Nr. 21 S. 238.

Die Gemeinde Bobitz ist aufgefordert für den Amtsgerichtsbezirk Grevesmühlen,

2 Vorschläge für die Vorschlagsliste zur Wahl von Hauptschöffen zu benennen.

Bei Zustimmung ist die Aufnahme aller Bewerber in die Vorschlagsliste möglich.

Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben sich die o.g. Bewerber zur Wahl zur Verfügung gestellt.

Sie besitzen die die deutsche Staatsangehörigkeit und die Eignung für das Ehrenamt. Ausschlussgründe gem. § 32 ff GVG sind nicht vorhanden.

Bei Zustimmung können alle vier Bewerber in die Vorschlagliste aufgenommen werden.

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der GV erforderlich.

 

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