Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Bobitz stimmt einer Befreiung vom § 2 – Baugestalterische Festsetzungen, Abs. 2 – Außenwände, der Örtlichen Bauvorschriften des B-Planes Nr. 5 „Saunstorf Nordost““ zu.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Kaden hat einen Befreiungsantrag zum § 2 – Baugestalterische Festsetzungen, Abs. 2 - Außenwände, der Örtlichen Bauvorschriften des B-Planes Nr. 5 „Saunstorf Nordost“ gestellt.

Dort heißt es:

 

Zulässiges Material:

-          Sichtmauerwerk

-          verputzte bzw. geschlämmte Bauten mit nicht glänzender Oberfläche

 

Herr Karden wünscht ein Wohnhaus im Schwedenstil. Er würde daher gerne die Fassadenausführung in Holzschalung, gestrichen (Anstrich in schwedenrot) vornehmen.

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