Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-086

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für das Gebiet: Gemeinde Bobitz, Gemarkung Lutterstorf, Flur 1, Flurstück-Nr. 7/1, 7/3, 7/4 – Teilfläche und Flurstück-Nr. 8 soll ein Bebauungsplan aufgestellt werde. Das Plangebiet ist im Übersichtplan gekennzeichnet und umfasst eine Fläche von ca. 5 ha.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

-          Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine

ergänzende Wohnbebauung (ca. 12 WE) in der Ortslage Lutterstorf im Bereich

der ehemaligen Guthofanlage und entlang der Dorfstraße.

-          Durch Einbeziehung des ehemaligen Gutshauses sind die Voraussetzungen für eine eventuelle Ersatzbebauung zu schaffen.

-          Die an die Bebauung angrenzenden Freiflächen sind als Grünflächen zur Verbesserung des Wohnumfeldes als Reit- und Weideflächen mit Reitstall und für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft auszuweisen.

  1. Der geplanten Nutzung entsprechend ist das Baugebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung als Allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen.
  2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

           

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fläche des Plangebietes wurde bereits im Jahre 1999 mit Aufstellung des B-Planes Nr. 3 mit dem Planungsziel der Errichtung einer Wohn- und Feriendorfanlage überplant. Inzwischen haben sich die Entwicklungsziele für dieses Gebiet teilweise geändert. Beantragt ist weiterhin, das Gelände zur Errichtung einer Wohnanlage zu nutzen. Da sich die Planung in Bezug auf die städtebauliche Entwicklungs- und Erschließungskonzeption und den Geltungsbereich betreffend verändert hat, soll die Neuaufstellung eines B-Planes beschlossen werden.

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist der Planbereich als Sondergebiet ausgewiesen. Im Zuge einer F-Planänderung sind die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung zu bringen. Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Überplanung entstehen, zu übernehmen.

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