Beschlussvorlage - VO/GV02/2012-307

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübow beschließt, den Flächennutzungsplan

wie folgt zu ändern (1. Änderung):

 

1.      Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Pferdehof

Triwalk“ wird im Flächennutzungsplan eine Baufläche als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Pferdehof“ ausgewiesen.

            Somit werden die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung gebracht.

2.      Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

3.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

      4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Vorbemerkung :

Im FNP ist die Fläche des Plangeltungsbereiches des vorhabenbezogenen B- Planes Nr. 2 „Pferdehof Triwalk“ als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

Die Art der Nutzung in dem verbindlichen Bauleitplan wird mit der Zweckbestimmung der Errichtung eines Pferdehofes festgesetzt.

Der geplanten Nutzung entsprechend, ist die Darstellung im FNP zu ändern und für das Plangebiet ein Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung der Errichtung eines Pferdehofes darzustellen. Durch die Änderung des FNP sollen die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung gebracht werden.

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Anlagen

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