Beschlussvorlage - VO/GV01/2012-549

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des § 9 (1) der Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg die nachfolgend beschriebene Flagge als Gemeindeflagge zu führen:

 

2. Entwurf

„Die Flagge der Gemeinde Dorf Mecklenburg ist gleichmäßig längsgestreift von Rot und Gelb. In der Mitte der Streifen liegen jeweils die Figuren des Gemeindewappens: im roten Streifen eine weiße slawische Burg mit frei Türmen auf dem Wall, die 2/3 der Höhe des Streifens einnimmt, im gelben Streifen ein hersehender, gelbgekrönter schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem rotem Maul, weißen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in sieben Spitzen aufgerissenem Halsfell und weißen Hörnern, der 7/9 der Höhe des Streifens einnimmt. Die Höhe des Flaggentuches verhält sich zur Länge wie 2 zu 3.“

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (Landeshauptarchiv Schwerin) wurden der Entwurf und die Beschreibung der Flagge abgestimmt. Oben genannte Beschreibung der Flagge schlägt das Landesamt vor.

 

Die Wappenflagge wurde so gewählt, dass das Flaggentuch den Wappenschild ersetzt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...