Beschlussvorlage - VO/GV11/2012-254
Grunddaten
- Betreff:
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Korrektur der 1. Änderung des B - Planes Nr. 4 "Seeblick" der Gemeinde Ventschow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sabine Bahnemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ventschow
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Entscheidung
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18.06.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die 1. Änderung des B Planes Nr. 4 Seeblick ist seit dem 25.09.2008 rechtskräftig. Mit dem Gesetz des Landes Mecklenburg Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 wurde im § 29 der Abstand von baulichen Anlagen an Gewässern erster Ordnung sowie Seen und Teichen mit einer Größe von einem Hektar und mehr, mit 50 m festgesetzt.
Vordem war der Gewässerschutzstreifen 100 m und befand sich teilweise im Geltungsbereich des B Planes Nr. 4. Durch die Korrektur der 1. Änderung des B Planes wird dieser an geltendes Recht angepasst.
