Beschlussvorlage - VO/GV11/2012-254

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt, die Korrektur der 1. Änderung des B – Planes Nr. 4 „Seeblick“ bezüglich des Gewässerschutzstreifens . Dieser entfällt aus dem

Geltungsbereich des B – Planes.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die 1. Änderung des B – Planes Nr. 4 „Seeblick“ ist seit dem 25.09.2008 rechtskräftig. Mit dem Gesetz des Landes Mecklenburg – Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz – NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 wurde im § 29 der Abstand von baulichen Anlagen an Gewässern erster Ordnung sowie Seen und Teichen mit einer Größe von einem Hektar und mehr, mit 50 m festgesetzt.

Vordem war der Gewässerschutzstreifen 100 m und befand sich teilweise im Geltungsbereich des B – Planes Nr. 4. Durch die Korrektur der 1. Änderung des B –Planes wird dieser an geltendes  Recht angepasst.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

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