Beschlussvorlage - VO/GV08/2012-959

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen bewilligt gemäß § 50 der Kommunalverfassung M-V, außer- und überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die  Verwendung der Landesmittel 2011 zur gezielten individuellen Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen  (DESK-Verfahren),

 

in Höhe von insgesamt 107.800,00 €.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 18 Abs. 5 i. V. m. § 1 Abs. 6 Kinderförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V), erhält die Kita „Uns Flinkfläuter“, für die gezielte individuelle Förderung von Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren Landesmittel für das Jahr 2011 in Höhe von 111.779,76 €.

Die vorgenannten Landesmittel sind unter Einhaltung der Verordnung über die inhaltliche Ausgestaltung und Durchführung der individuellen Förderung nach § 1 Abs. 5 und der gezielten individuellen Förderung nach § 1 Abs. 6 sowie deren Finanzierung nach § 18 Abs. 5 und 6 Satz 2 des Kindertagesförderungsgesetzes zweckentsprechend einzusetzen.

Die Mittel sind bis zum 30.06.2012 zu verwenden.

 

Die Verwendung soll folgender Maßen erfolgen:

  47.800 €   Personalkosten

  20.000 €   Ausstattung Mobiliar, techn. Ausstattung  über 410 €

    8.500 €   Ausstattung Mobiliar, techn. Ausstattung unter 410 €

   3.500 €    Ausstattung unter 60 €

  32.000 €   Aufwand DESK – Material für gezielte päd. Arbeit und sonstige Kosten

111.800 € Gesamtkosten

 

Im Haushalt 2012 waren 4.000 € für Aufwendungen DESK-Verfahren geplant, weitere 107.800 € sollen über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellt werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Aufwendungen bzw. Auszahlungen fallen an:

 

Personalkosten – Dienstbezüge                        (36502:50221/70221)                    38.500 €

Personalkosten – Beiträge Versorgungskasse (36502.50320/70320)                       1.300 €

Personalkosten – Beiträge SV                           (36502.50420/70420)                       8.000 €

Aufwendungen DESK                                         (36502.52496/72496)                    28.000 €

Aufwendungen für Ausstattungen bis 60 €         (36502.52380/72380)                      3.500 €

Bewegl. Sachen des Anlagevermögens über 410 €    (36502.78571)                    20.000 €

Bewegl. Sachen des Anlagevermögens 60€ - 410 €    (36502.78571)                      8.500 €

                                                                                                                                                      107.800 €

 

Die Deckung erfolgt aus der Landeszuweisung

für Aufwendungen/Auszahlungen Ergebn.haushalt  (36502.414423/614423)             75.800 €

für investive Auszahlungen                                       (36502.68142)                             32.000 €

                                                                                                                                                          107.800 €

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