Beschlussvorlage - VO/GV08/2012-963

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen bewilligt gemäß § 50 der Kommunalverfassung M-V,  außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für den geförderten Bürgerarbeitsplatz „Schultags- und Freizeitbegleitung und Integrationsförderung“,

 

in Höhe von                     9.800,00 €.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Dem Antrag vom 09..08.2011 auf Förderung eines Arbeitsplatzes für die „Schultags- und Freizeitbegleitung und Integrationsförderung“ wurde entsprochen.

Die Maßnahme wird für die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2014 gefördert, jährlich mit 12.960,00 € aus Bundesmitteln.

Es werden nur die Personalkosten gefördert. Sachkosten werden nicht gefördert.

Für das Jahr 2012 erhält die Gemeinde eine anteilige Förderung von rund 9.800,00 €.

Eine geeignete Besetzung der Stelle konnte erst zum 01.04.2012 durch das Jobcenter Wismar erfolgen, für 30 Stunden wöchentlich.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Aufwendungen bzw. Auszahlungen fallen an:

Personalkosten – Dienstbezüge                                          (36300.502212/702212)              8.300 €

Personalkosten – SV                                                                      (36300.504220/704220)              1.500 €

                                                                                                                                                            9.800 €

 

Die Deckung erfolgt aus Bundeszuwendungen              (36300.41441/61441)                            9.800 €

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