Beschlussvorlage - VO/GV10/2008-055
Grunddaten
- Betreff:
-
Einwohnerantrag auf Errichtung eines Anbaus am Gemeindehaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Eckhard Rohde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Hohen Viecheln
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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28.04.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Grund
von Durchsichten von Protokollen ist der Amtsverwaltung aufgefallen, dass der
Antrag von Bürgern vom 23.03.2006, eingereicht durch Herrn Knüttel, noch nicht
endgültig entschieden wurde.
Nach
unserer Auffassung handelt es sich hierbei gemäß § 18 Abs.1 KV M-V um einen
Einwohnerantrag. Da die unterschriebenen Einwohner ihren Willen bekundet haben,
dass die Gemeindevertretung sich intensiv mit diesem Anbau beschäftigt. Hierbei
handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde, die zum eigenen
Wirkungskreis der Gemeinde gehört. Der Antrag ist von 200 Einwohnern positiv
unterschrieben worden. Er erfüllt alle rechtlichen Voraussetzungen des § 18
Abs. 2 Kommunalverfassung MV, da er schriftlich an die Bürgermeisterin
(Vorsitzende der Gemeindevertretung) gestellt worden ist und eine Begründung
enthält. Gemäß § 18 Abs. 2 muss er von mehr
als 5 von Hundert der Einwohner der Gemeinde unterschrieben werden. Einwohner
ist jeder Bürger der Gemeinde, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Nach
Ermittlung der Einwohnerzahl sind es 604, 5 von Hundert wären dementsprechend
30,2 Einwohner.
Somit ist
der Antrag zulässig. Gemäß § 18 Abs. 3 hätte die Gemeindevertretung jedoch unverzüglich diesen Antrag behandeln müssen.
Dieses ist bisher nicht erfolgt.
Ich möchte
Sie daher bitten, über den Antrag der Einwohner zu entscheiden. Bisher hat sich
die Gemeindevertretung lediglich über Planungskosten und den möglichen Anbau
verständigt, wobei aus der Diskussion deutlich wird, dass der überwiegende Teil
der Gemeindevertretung dem Anbau negativ gegenüber steht. Dementsprechend ist
zu erwarten, dass die Mitglieder der Gemeindevertretung den Einwohnerantrag
ablehnen werden.
