Beschlussvorlage - VO/GV10/2008-055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stimmt dem Anbau an das Gemeindehaus grundsätzlich zu.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grund von Durchsichten von Protokollen ist der Amtsverwaltung aufgefallen, dass der Antrag von Bürgern vom 23.03.2006, eingereicht durch Herrn Knüttel, noch nicht endgültig entschieden wurde.

Nach unserer Auffassung handelt es sich hierbei gemäß § 18 Abs.1 KV M-V um einen Einwohnerantrag. Da die unterschriebenen Einwohner ihren Willen bekundet haben, dass die Gemeindevertretung sich intensiv mit diesem Anbau beschäftigt. Hierbei handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde, die zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde gehört. Der Antrag ist von 200 Einwohnern positiv unterschrieben worden. Er erfüllt alle rechtlichen Voraussetzungen des § 18 Abs. 2 Kommunalverfassung MV, da er schriftlich an die Bürgermeisterin (Vorsitzende der Gemeindevertretung) gestellt worden ist und eine Begründung enthält. Gemäß § 18 Abs. 2  muss er von mehr als 5 von Hundert der Einwohner der Gemeinde unterschrieben werden. Einwohner ist jeder Bürger der Gemeinde, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Nach Ermittlung der Einwohnerzahl sind es 604, 5 von Hundert wären dementsprechend 30,2 Einwohner.

Somit ist der Antrag zulässig. Gemäß § 18 Abs. 3 hätte die Gemeindevertretung jedoch  unverzüglich diesen Antrag behandeln müssen. Dieses ist bisher nicht erfolgt.

Ich möchte Sie daher bitten, über den Antrag der Einwohner zu entscheiden. Bisher hat sich die Gemeindevertretung lediglich über Planungskosten und den möglichen Anbau verständigt, wobei aus der Diskussion deutlich wird, dass der überwiegende Teil der Gemeindevertretung dem Anbau negativ gegenüber steht. Dementsprechend ist zu erwarten, dass die Mitglieder der Gemeindevertretung den Einwohnerantrag ablehnen werden.

 

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