Beschlussvorlage - VO/GV09/2012-528
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Beschulung an einer örtlich nicht zuständigen Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage rückverwiesen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Isolde Segler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales
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Vorberatung
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19.06.2012
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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09.07.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Mutter des Kindes Juliane Peters, Frau Karina Peters aus Tressow, stellt den Antrag auf Beschulung an einer örtlich nicht zuständigen Schule für ihre Tochter Juliane Peters, geb. am 19.01.2006. Der Wunsch der Kindesmutter ist die Einschulung ihrer Tochter in die Grundschule Proseken.
Der § 46 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Februar 2006, in der aktuellen Fassung, regelt die örtliche Zuständigkeit einer Schule. Für die Kinder der Gemeinde Bobitz ist das die Grundschule in Bobitz. Gemäß § 46 Absatz 3 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist die Genehmigung zur Beschulung an einer anderen Schule durch den zuständigen Schulträger möglich, wenn besondere soziale Umstände vorliegen. Als besondere Umstände sieht die Kindesmutter folgende Gründe an:
Aufgrund einer Trennung der Eltern erfolgte ein Umzug von Dorf Mecklenburg nach Tressow. Das Kind Juliane Peters wohnt seit dem 01.06.2012 in der Gemeinde Bobitz. Frau Peters gibt an, dass ein Umzug in das Einzugsgebiet der Gemeinde Proseken im August 2012 geplant ist. Um somit einen Schulwechsel zu vermeiden wird der Antrag auf Einschulung in die Grundschule Proseken gestellt. Des weiteren weist Frau Peters darauf hin, dass Juliane bereits soziale Kontakte zu Kindern von der Schule in Proseken besitzt, Bobitz ist ihr völlig unbekannt.
Weiter merkt sie an, dass sich ihre Arbeitsstätte in Wismar befindet und Proseken somit auf dem Arbeitsweg liegt. Bobitz wäre die entgegengesetzte Richtung und in eventuellen Notfällen der Fahrtweg bedeutend länger.
Nach telefonischer Rücksprache am 18. 06. 2012 mit der Schulleiterin Frau Wilczek, bestehen ihrerseits Bedenken zur Beschulung an der Grundschule in Proseken.
Mit Datum vom 18.06.2012 werden 22 Schüler im Schuljahr 2012/2013 in die 1. Klasse eingeschult.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Bei der Beschulung an der Grundschule Proseken ist die Gemeinde Bobitz verpflichtet, den Schullastenausgleich an die Gemeinde Gägelow zu zahlen. Die Zahlung würde erstmalig im Haushaltsjahr 2013 fällig werden. Der Schullastenausgleich in der Gemeinde Gägelow beträgt im Haushaltsjahr 2012: 1.163,32 Euro
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,3 kB
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