Beschlussvorlage - VO/GV09/2012-536
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bobitz für den Bereich Saunstorf "Gut Saunstorf – ein Ort der Stille" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB Abwägungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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13.08.2012
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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13.08.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz hat die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß der Anlage zum Beschluss geprüft. Die Anlage über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen ist Bestandteil dieses Beschlusses. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende
Anregungen und Stellungnahmen. Maßgebliche Belange wurden beachtet und eingearbeitet.
2. Das Bauamt des Amtes Dorf Mecklenburg - Bad Kleinen wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz hat in ihrer Sitzung am 7. Mai 2012 den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bobitz für den Bereich Saunstorf "Gut Saunstorf - ein Ort der Stille" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz in gleicher Sitzung am 7. Mai 2012 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bobitz lagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 8. Juni 2012 bis 9. Juli 2012 im Amt Dorf Mecklenburg - Bad Kleinen öffentlich aus.
Parallel dazu wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung informiert.
Im Rahmen der Abwägung sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Basis bilden die Stellungnahmen, die zum Entwurf eingegangen sind. Das Abwägungsergebnis ist den Einwendern mitzuteilen.
