Beschlussvorlage - VO/GV09/2012-537
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bobitz für den Bereich Saunstorf "Gut Saunstorf – ein Ort der Stille" im Verfahren nach § 13 BauGB Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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13.08.2012
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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13.08.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B)
sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung gemäß § 10 Abs. 1
BauGB i.V.m. § 86 BauGB als Satzung.
2. Die Begründung wird gebilligt.
3. Das Bauamt des Amtes Dorf Mecklenburg - Bad Kleinen wird beauftragt, den
Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der
Plan mit Begründung sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften über die
äußere Gestaltung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz hat in ihrer Sitzung am 7. Mai 2012 den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bobitz für den Bereich Saunstorf "Gut Saunstorf - ein Ort der Stille" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das Verfahren wurde nach den Vorgaben des Baugesetzbuches als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Gemeindevertretung gefasst.
Die gegebenen Hinweise und Anregungen finden in der Überarbeitung der Satzung und ihrer zugehörigen Begründung entsprechend der Auswertung der Stellungnahmen (sh. Anlage Abwägungsbeschluss) Berücksichtigung.
Nach dem Satzungsbeschluss soll die 2. Änderung des Bebauungsplanes in Kraft gesetzt werden.
