Beschlussvorlage - VO/GV08/2012-973
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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16.08.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss Bad Kleinen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Bad Kleinen beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:
Tierzucht GUT Losten, am 18.05.2012 = 200,00 für FFw Losten
Tischlerei und Trockenbau Dummer, am 14.06.2012 = 150,00 für Mensa Bad Kleinen
Frank Boyko, Dorf Mecklenburg, am 18.06.2012 = 280,95 für Mensa Bad Kleinen
SWE Wolter Elektrotechnik, Wismar am 25.06.2012 = 100,00 für Mensa Bad Kleinen
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zu Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an
Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,
das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Gemäß § 5 der Hauptsatzung entscheidet der Hauptausschuss der Gemeinde Bad Kleinen
von über 100 bis 1.000 über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V.
