Beschlussvorlage - VO/GV08/2012-973

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Bad Kleinen beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Tierzucht GUT Losten,                          am  18.05.2012 = 200,00 € für FFw Losten

 

Tischlerei und Trockenbau Dummer,   am  14.06.2012 = 150,00 € für Mensa Bad Kleinen

 

Frank Boyko, Dorf Mecklenburg,           am  18.06.2012 = 280,95 € für Mensa Bad Kleinen

 

SWE Wolter Elektrotechnik, Wismar   am  25.06.2012 = 100,00 € für Mensa Bad Kleinen

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zu Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an

Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,

das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Gemäß § 5 der Hauptsatzung entscheidet der Hauptausschuss der Gemeinde Bad Kleinen

von über 100 € bis 1.000 € über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V.

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