Beschlussvorlage - VO/GV08/2012-999

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, der außerplanmäßigen Sanierung des Westgiebels am Anbau der KITA Bad Kleinen in Höhe von ca. 6500,00 Euro zuzustimmen.

Diese Maßnahme ist zwingend erforderlich, da bei Starkregen durch die Risse in der Wand die Feuchtigkeit ins Innere des Gebäudes zieht und somit eine Pilz- bzw. Schimmelbildung nicht auszuschließen ist.

Die erforderlichen finanziellen Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Januar diesen Jahres wurde der Westgiebel des Anbaus an der KITA in Bad Kleinen bei Starkregen durchnässt, so dass auch die Innenwände des Schlafraums nass waren. Bei einer Besichtigung vor Ort wurde festgestellt, dass der Westgiebel starke Risse aufweist. Im Laufe der Jahre sind die Risse ständig mehr geworden.

Eine Rücksprache mit dem Planungsbüro hat folgendes ergeben.

Der Erweiterungsbau an die KITA in Bad Kleinen wurde 2000/2001 gebaut. Bei der Gewährleistungsabnahme wurde bereits auf die Risse hingewiesen. Die bauausführende Firma war aber bereits insolvent zu dem Zeitpunkt, so dass von dort keine Garantieleistung an dem Giebel mehr durchgeführt werden konnte.

Um aber weitere Schäden an der Außenwand zu vermeiden und ein Eindringen der Feuchtigkeit in den Innenbereich zu verhindern ist die Sanierung des Westgiebels zwingend erforderlich.

Hierzu sind außerplanmäßige Kosten in Höhe  von 6500,00 € erforderlich

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Aufwendungen fallen beim Produktkonto 08/36502.523100 an    =   6.500,00 €

Deckungsvorschlag:

4.000,00 € können aus Aufwendungen für Unterhaltung der Grundstücke (08/36502.52310) abgedeckt werden.

2.500,00 € aus den zu erwartenden Erträgen – Schrottentsorgung Mühlengelände

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Anlagen

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