Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-133

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Bad Kleinen versagt ihr Einvernehmen zum Neubau eines NETTO-Marktes mit Bäcker und einer Sparkassenfiliale gemäß § 34, Abs. 1, BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach Anordnung auf dem Grundstück nicht in die nähere Umgebung ein. Eine Beeinträchtigung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist zu erwarten, ebenso die Beeinträchtigung des Ortsbildes.

 

Es besteht ein Planungserfordernis.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 03.04.2008 wurde die Gemeinde Bad Kleinen mit dem Ersuchen nach § 36, Abs. 1, BauGB, zum oben genannten Bauantrag beteiligt.

 

Durch die Stellung des Gebäudes (mit dem Giebel zur Wismarschen Straße) und der Belieferung auf dem hinteren Giebel, das heißt innerhalb der Ruhezone der Wohngebäude, kommt es sowohl zur städtebaulichen Beeinträchtigung als auch zu nachhaltigen Ruhestörungen.

 

Aus diesem Grund ist ein Bebauungsplan unumgänglich, der dann die Stellung und die Kubatur des künftigen NETTO-Marktes, als auch die Belieferung und den Parkplatzbetrieb regelt.

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