Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-133
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Neubau eines NETTO-Marktes mit Bäcker und einer Sparkassenfiliale auf den Flurstücken 72; 73/3, 73/7 und 74/1, Flur 1, der Gemarkung Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Bad Kleinen
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Verkehrsangelegenheiten, Fremdenverkehrsentwicklung und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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05.05.2008
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die
Gemeinde Bad Kleinen versagt ihr Einvernehmen zum Neubau eines NETTO-Marktes
mit Bäcker und einer Sparkassenfiliale gemäß § 34, Abs. 1, BauGB. Das Vorhaben
fügt sich nach Anordnung auf dem Grundstück nicht in die nähere Umgebung ein.
Eine Beeinträchtigung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist zu erwarten, ebenso
die Beeinträchtigung des Ortsbildes.
Es besteht
ein Planungserfordernis.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 03.04.2008 wurde die Gemeinde Bad Kleinen mit dem Ersuchen nach §
36, Abs. 1, BauGB, zum oben genannten Bauantrag beteiligt.
Durch
die Stellung des Gebäudes (mit dem Giebel zur Wismarschen Straße) und der
Belieferung auf dem hinteren Giebel, das heißt innerhalb der Ruhezone der
Wohngebäude, kommt es sowohl zur städtebaulichen Beeinträchtigung als auch zu
nachhaltigen Ruhestörungen.
Aus
diesem Grund ist ein Bebauungsplan unumgänglich, der dann die Stellung und die
Kubatur des künftigen NETTO-Marktes, als auch die Belieferung und den
Parkplatzbetrieb regelt.
