Beschlussvorlage - VO/GV11/2012-258
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ventschow
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Entscheidung
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27.08.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ventschow beschließt gemäß §44 Abs. 4
Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:
Andrè Pfau, Installateur- und Heizungs-
Baumeister, 18249 Qualitz am 25.07.2012 = 650,00 (Sachspende) für Sport-
halle Ventschow
FA Reiner Thoma, Kirch Jesar am 31.07.2012 =1.049,58 (Sachspende) für Sport-
halle Ventschow
Dieter Voss, Ventschow am 5.07.2012 = 1.000,00 (Geldspende)
777 Jahrfeier Ventschow
Hochbau Krentz, Wismar am 15.08.2012 = 250,00 (Geldspende)
777 Jahrfeier Ventschow
Abrahams Reinigungsdienst am 15.08.2012 = 200,00 (Geldspende)
777 Jahrfeier Ventschow
Schröder`s Hausservice, Ventschow am 16.08.2012 = 1.900,00 (Sachspende) Fliesen-
legearbeiten
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,
das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Ab einer Wertgrenze von über 100 bis 1.000 darf der Hauptausschuss der Gemeinde über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendung entscheiden. Der nächste planmäßige Sitzungstermin findet jedoch erst am 15.10.2012 statt. Daher wird die Entscheidung der Gemeindevertretung am 27.08.2012 überlassen, da die Spender auf ihre Spendenbescheinigungen warten und die Verwendung für die Aufwendungen zur 777 Jahrfeier erfolgen soll.
