Beschlussvorlage - VO/GV08/2007-070
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenregelung für den SV Bad Kleinen - Hallennutzung ab 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialamt
- Bearbeiter:
- Marion Stasiak
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales Bad Kleinen
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Vorberatung
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28.11.2007
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07.05.2008
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Erledigt
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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04.12.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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11.06.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der
Gemeindevertreter – Sitzung am 10. 01. 2007 wurde die Satzung der
Gemeinde Bad Kleinen über die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung
der Sporthallen beschlossen.
Im § 8
„Entgeltordnung/ Gebührentarif ist im Abs. 1 Punkt c geregelt worden,
dass die Sportvereine 2.000,- € als Pauschale für die Nutzung der
Sporthallen im Jahr bezahlen. Im Haushaltsjahr 2007 wurden diese 2.000,00
€ aus der Haushaltsstelle 30100 71700 Zuschüsse für Vereine und Einrichtungen/
Zuschüsse an Vereine und Verbände, die mit 8.000,00 € geplant ist, aus
dem Haushalt der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
Der SV
Bad Kleinen nutzt die Sporthallen mit seinen Trainingsgruppen ca. 990 Stunden
im Jahr. Nach der Kalkulation zur Entgeltverordnung kostet eine Stunde in der
großen Sporthalle 25,02 €. Das wären bei der angegeben Nutzung des
Vereins im Jahr 24.750,00 € Nutzungsgebühr. Somit fördert die Gemeinde
nur durch die Sporthallennutzung nach den aktuellen Berechnungen den Verein in
der genannten Größenordnung.
Es muss
somit entschieden werden, in welcher Höhe der SV Bad Kleinen sich im Jahr 2008
an den Kosten in Form eines Gebührenentgeltes für die Sporthallennutzung
beteiligt.
