Beschlussvorlage - VO/GV08/2007-070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, dass der SV Bad Kleinen im Jahr 2008 für die Nutzung der Sporthallen ein Gebührenentgelt in Höhe von 2.000 € zahlt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Gemeindevertreter – Sitzung am 10. 01. 2007 wurde die Satzung der Gemeinde Bad Kleinen über die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der Sporthallen beschlossen.

Im § 8 „Entgeltordnung/ Gebührentarif ist im Abs. 1 Punkt c geregelt worden, dass die Sportvereine 2.000,- € als Pauschale für die Nutzung der Sporthallen im Jahr bezahlen. Im Haushaltsjahr 2007 wurden diese 2.000,00 € aus der Haushaltsstelle 30100 71700 Zuschüsse für Vereine und Einrichtungen/ Zuschüsse an Vereine und Verbände, die mit 8.000,00 € geplant ist, aus dem Haushalt der Gemeinde zur Verfügung gestellt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der SV Bad Kleinen nutzt die Sporthallen mit seinen Trainingsgruppen ca. 990 Stunden im Jahr. Nach der Kalkulation zur Entgeltverordnung kostet eine Stunde in der großen Sporthalle 25,02 €. Das wären bei der angegeben Nutzung des Vereins im Jahr 24.750,00 € Nutzungsgebühr. Somit fördert die Gemeinde nur durch die Sporthallennutzung nach den aktuellen Berechnungen den Verein in der genannten Größenordnung.

Es muss somit entschieden werden, in welcher Höhe der SV Bad Kleinen sich im Jahr 2008 an den Kosten in Form eines Gebührenentgeltes für die Sporthallennutzung beteiligt.

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