Beschlussvorlage - VO/GV08/2012-1025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss nimmt zu dem Schreiben der Wohnungsbaugenossenschaft Stellung.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Sozialausschusses am 21.03.2012 wurde im Tagesordnungspunkt 9 über die Spielplätze gesprochen.

In der Gartenstraße Bad Kleinen sollte ein neues Spielgerät eingesetzt werden. Gleichzeitig gaben die Mitglieder des Sozialausschusses ihr Votum zu verschiedenen Spielgeräten ab. Es lagen mehrere Ausdrucke und ein Katalog über Spielgeräte vor.

Am Ende einigten sich alle Ausschussmitglieder auf das Spielgerät von der Firma AUKAM und schlugen der Gemeindevertretung vor, der Beschaffung dieses Spielgerätes zuzustimmen.

Der Finanzausschuss gab dem Spielgerät ebenfalls die Zustimmung. Die Gemeindevertretung beschloss am 18.04.2012 die Beschaffung dieses Spielgerätes.

Für das Spielgerät liegt eine Abnahme durch ein Ingenieurbüro vor.

 

Zur Lärmbelästigung, die von Kinderspielplätzen ausgeht gibt es zahlreiche Gerichtsurteile.

Mit dem Thema Lärmbelästigung durch Kinder hat sich der Bundestag beschäftigt. Im Ergebnis dazu wurde das Bundesimmissionsschutzgesetz im § 22 um den Absatz 1a ergänzt, der aussagt, dass Geräuscheinwirkungen, die u.a. von Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen, wie beispielsweise Ballspielplätzen kommen, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen sind und dass dafür keine Immissionsgrenz- und Richtwerte herangezogen werden dürfen.

Im Regelfall bedeutet, dass nur Abwehransprüche vorliegen, wenn Sonderfälle, wie zum Beispiel Krankenhäuser oder Pflegeanstalten in unmittelbarer Nachbarschaft gelegen sind.   

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Anlagen

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