Beschlussvorlage - VO/GV02/2012-0326

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübow billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für die „Wohnanlage Wietow“ und den Entwurf der Begründung dazu.

2.      Der Entwurf einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3.      Die öffentliche Auslegung ist gemäß Hauptsatzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübow hat am 21.8.2012 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für die „Wohnanlage Wietow“ beschlossen. Das Planungsziel besteht darin, im südlichen Teil des Plangebietes die Baugrenzen einem geplanten Einfamilienhaus anzupassen. Außerdem soll ein Walmdach als Dachform zugelassen werden. Die zulässige Grundflächenzahl und die zulässige Firsthöhe sollen reduziert werden, da keine verdichtete Bebauung mehr geplant ist. Die örtlichen Bauvorschriften sind dem Vorhaben anzupassen.

Das Planverfahren soll gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Der vorliegende Entwurf mit den o.g. Inhalten soll nun öffentlich ausgelegt und den Behörden zur Stellungnahme vorgelegt werden.

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