Beschlussvorlage - VO/GV02/2012-315

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lübow beschließt die geänderte Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben Küste“ (siehe beiliegenden Satzungsentwurf)

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Fusion der Gemeinden Schimm und Lübow und die Änderung des Faktors zur Bemessung der Gewässerdichte ist es erforderlich, eine gemeinsame Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben Küste“  zu beschließen.

 

Ein weiterer Grund für die Änderung ist die Erhöhung des Faktors der Gewässerdichte von 1,75 auf 2,0. Durch die Fusion der Gemeinde Schimm und Lübow müssen durch den WBV größere Gewässerflächen gepflegt werden.

 

Aufgrund der Fusion der Gemeinden Lübow und Schimm ist es notwendig, eine einheitliche Satzung beschließen zu lassen, da es in beiden Gemeinde unterschiedliche Gebührensätze gab. Die Grundlage für die Neuberechnung der Gebühren ist das aktuelle Beitragsbuch des Wasser- und Bodenverbandes.

 

In der Anlage ist der Gebührenmaßstab und der Gebührensatz des Wasser- und Bodenverbandes, sowie eine Gegenüberstellung der derzeitigen Gebührensätze und die Gebührensätze nach der Preisanpassung dargestellt.

 

In den Satzungen kann zurzeit der Bescheid an den Eigentümer, den Erbbauberechtigten oder einen sonstigen Nutzungsberechtigen gestellt werden. Das heißt, dass viele Eigentümer (Bauern, Großgrundbesitzer, BVVG, Landgesellschaft u.a.) ihre Pächter als Gebührenpflichtigen angeben und die Veranlagungen direkt vom Amt an den Pächter erfolgt. Aus diesem Grund muss jedes Flurstück das mit einem Pächter versehen ist, jährlich von der Verwaltung kontrolliert, bearbeitet und evtl. geändert werden. Dieses stellt einen erheblichen Zeitaufwand dar, der aufgrund der derzeitigen Formulierung nicht abgelehnt werden kann.

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Anlagen

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