Beschlussvorlage - VO/GV12/2012-264

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Barnekow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V,

die Annahme folgender Spenden:

 

Birgit Hafemeister-Jahr               am 12.04.2012  =   200,00 €  für KITA Barnekow

 

ZWEI-I GbR                                 am 19.04.2012  = 1000,00 €  für FFw Barnekow

 

Birgit Heine, Barnekow                am 25.06.2012 =    115,00 € Sachspende für KITA Barnekow

                                                                                                   (Telefon mit Faxfunktion)

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an

Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,

das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Ab einer Wertgrenze von 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder

Vermittlung der Zuwendung.

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