Beschlussvorlage - VO/GV12/2012-264
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Barnekow
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Entscheidung
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09.10.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Barnekow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V,
die Annahme folgender Spenden:
Birgit Hafemeister-Jahr am 12.04.2012 = 200,00 für KITA Barnekow
ZWEI-I GbR am 19.04.2012 = 1000,00 für FFw Barnekow
Birgit Heine, Barnekow am 25.06.2012 = 115,00 Sachspende für KITA Barnekow
(Telefon mit Faxfunktion)
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an
Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,
das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Ab einer Wertgrenze von 100 entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder
Vermittlung der Zuwendung.
