Beschlussvorlage - VO/GV09/2012-0552

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.     Die Entwürfe der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2.     Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.     Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz hat in ihrer Sitzung am 07.05.2012 beschlossen den Flächennutzungsplan zu ändern (1. Änderung).

Planungsziel ist, die Fläche des Plangeltungsbereiches des B- Planes Nr. 12 “Photovoltaik- Anlage Dalliendorf“ im FNP als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung der Errichtung einer Photovoltaikanlage auszuweisen. Durch die Änderung des FNP sollen die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung gebracht werden.

 

Der Vorentwurf wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden ausgewertet und in den zur Beschlussfassung vorliegenden Entwurf eingearbeitet. Die Auswertung der Stellungnahmen ist als Anlage beigefügt.

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Anlagen

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