Beschlussvorlage - VO/GV09/2012-534

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz stimmt dem in der Anlage beigefügten Hausnummernsatzungsentwurf für den Bereich der Gemeinde Bobitz zu.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Laut § 51 (3) Straßen- und Wegegesetz M-V können den Eigentümern durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden. Die Satzung kann die Durchführung der Hausnummerierung durch die Eigentümer vorschreiben und die Art der Nummernschilder bestimmen.

 

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Anlagen

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