Beschlussvorlage - VO/GV04/2008-048
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche in Metelsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ralf Augustat
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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Entscheidung
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14.05.2008
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Beschlussvorschlag
Der Abschnitt der kommunalen Stichstraße „Mecklenburger Straße 5-5j“, wird gemäß § 7
Abs.. 1 Straßen-u. Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBL. S. 647) hiermit dem öffentlichen Verkehr gewidmet und als Gemeindestraße im Sinne des § 3 StrWG-MV eingestuft.
Katasterbezeichnung : Gemarkung Metelsdorf, Flur 1,
Flurstück 84/5 (Gemeindeeigentum)
Flurstück 84/26 (Privateigentum)
Klassifizierung : Anliegerstraße
Ausbauweise : Verbundpflaster
Sachverhalt
Sachverhalt:
Obwohl die Stichstraße „Mecklenburger Straße 5-5j“ bereits vor 1993 teilweise als unbefestigte Straße dem öffentlichen Verkehr diente, macht sich nach der stetigen Neuansiedlung und dem kürzlich abgeschlossenem Ausbau die formale öffentliche Widmung dieses Straßenabschnittes erforderlich.
Insbesondere das teilweise private Eigentum am
Straßengrundstück rechtfertigt den formellen Widmungsakt durch Beschluss der
Gemeindevertretung.
