Beschlussvorlage - VO/GV08/2012-1023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt das Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 345/29, Flur 1, Gemarkung Gallentin zu erteilen. Die Gemeindevertretung stimmt einer Baugrenzen- Überschreitung von unter 1m zu. Der geplanten Größe d. Dachgaube (siehe Grundriss OG) wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben wurde zur Prüfung im B-Plan Gebiet in der Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V eingereicht. Das Bauvorhaben wurde nach erneut eingereichten Unterlagen auf Einhaltung aller festgesetzten B- Plan- Vorschriften geprüft. Aufgrund der Lagepläne und des Grundrisses des Dachgeschosses gab es Unstimmigkeiten zur Einhaltung der Baugrenze sowie zur geplanten Dachgaube. Da dieser Bauantrag so nicht dem Bebauungsplan Nr. 14a der Gemeinde Bad Kleinen entsprach, wurden die Bauantragsunterlagen zum Landkreis Nordwestmecklenburg zur Durchführung des vereinfachten Genehmigungsverfahren geschickt.

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Anlagen

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