Beschlussvorlage - VO/GV08/2012-1026
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Elternbeiträge für Krippenkinder in der Kita Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales Bad Kleinen
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Vorberatung
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26.09.2012
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Erledigt
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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04.10.2012
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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24.10.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, den Beschluss VO/GV08/2011-836 hinsichtlich der Elternbeiträge in der Krippe zu ändern. Die Gemeinde trägt zukünftig für Kinder mit dem gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde Bad Kleinen nur noch die gesetzlich festgelegten 50 % der Platzkosten, die nicht durch Landes- und Kreismittel gedeckt werden. Der monatliche Elternbeitrag ab . beträgt damit bei einem Ganztagsplatz 306,40 , bei einem Teilzeitplatz 203,72 und bei einem Halbtagsplatz 153,63 .
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit August 2012 erhalten Eltern, deren Kind die Krippe besucht, durch das Land MV eine Elternentlastung von 100 Euro bei einem Ganztagsplatz, 60 Euro bei einem Teilzeitplatz und 40 Euro bei einem Halbtagsplatz. Dieses wird den Eltern von Krippenkindern als nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Hintergrund der Richtlinie ist die Entlastung der Eltern von den hohen Krippenbeiträgen und die Annäherung von Kindergarten- und Krippengebühren.
Zum 01. November 2012 wurden für die Kindereinrichtung der Gemeinde Bad Kleinen neue Beiträge verhandelt und beschlossen.
Die Höhe der zusätzlichen Stützung für Krippenkinder in Bad Kleinen beträgt 56,40 .
Die Höhe der Elternbeiträge für einen Krippenplatz beträgt derzeit 250,00
Die Eltern von Krippenkindern bezahlen somit nach Abzug der Stützung durch das Land bei einem Ganztagsplatz 150,00 Euro.
Bei einem Wegfall des freiwilligen Zuschusses und einer zukünftigen Beteiligung der Gemeinde an den Platzkosten in Höhe von 50 % an den Krippenkosten kostet die Eltern bei Berücksichtigung der Stützung durch die Landesförderung von 100 Euro bei einem nicht durch andere Behörden gestützten Krippenplatz monatlich 206,40 Euro.
Die Gemeinde befindet sich in der Haushaltssicherung. Damit ist die Gemeinde gehalten, alle freiwilligen Aufgaben zu reduzieren.
In der Vergangenheit hat die Gemeinde Bad Kleinen freiwillig mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 50 % an Gemeindeanteilen für die Eltern übernommen. Damit war die Gemeinde eine der wenigen Gemeinden, die die Eltern von Krippenkindern zusätzlich finanziell unterstützt hat.
Seit August entlastet das Land die Eltern von Krippenkindern zusätzlich mit maximal 100 Euro pro Monat, abhängig von der Betreuungszeit und der finanziellen Unterstützung durch andere Behörden und nach anderen Rechtsvorschriften.
Damit kann die Gemeinde die zusätzliche freiwillige Leistung reduzieren, ohne die Eltern zusätzlich zu belasten.
Die Platzkosten ab . in der Krippe betragen:
Einrichtung Kita Uns Flinkfläuter Bad Kleinen | Platzkosten | Landes- und Kreismittel | Elternbeiträge | Anteil Wohnsitz-gemeinde | Monatlicher Stützung durch das Land |
Krippe |
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Ganztags | 877,81 | 265,00 | 306,40 | 306,41 | 100,00
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Teilzeit | 561,45 | 154,00 | 203,72 | 203,73 | 60,00
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Halbtags | 403,27 | 96,00 | 153,63 | 153,64 | 40,00
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