Beschlussvorlage - VO/GV08/2012-1038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Bad Kleinen beschließt auf der Grundlage des § 48 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern, die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Bad Kleinen für das Haushaltsjahr 2012.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2012 wurde aufgrund des § 48 Kommunalverfassung M-V notwendig, da die geplanten Investitionen teurer werden und eine Finanzierung aus eigenen Mitteln nicht möglich ist. Die Erhöhung des Investitionskreditvolumens wird notwendig.

Gleichzeitig werden die Ertrags- und Aufwandspositionen im Ergebnishaushalt sowie die Einzahlungs- und Auszahlungspositionen im Finanzhaushalt der Entwicklung des bisherigen Verlaufs im Haushaltsjahr angepasst.

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