Beschlussvorlage - VO/GV08/2012-1056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, als neuen Standort der Bibliothek Bad Kleinen die Räume der ehemaligen Essenversorgung im Grundschulgebäude in der Regionalen Schule mit Grundschule „Am Schweriner See“ Bad Kleinen  zu nutzen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Sozialausschuss Bad Kleinen hat sich in den Sitzungen am 15.08.2012 und am 26.09.2012 intensiv mit dem Thema des Umzuges der Bibliothek in den ehemaligen Essenraum im Grundschulgebäude beschäftigt.

Als entscheidende Vorteile für einen Umzug in die Schule hat der Sozialausschuss dabei folgende Kriterien festgestellt:

·         Vorhaltung einer Bibliothek im Dorfzentrum und damit Erhöhung der Attraktivität der Angebote,

·         Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch Telefon und Internetnutzung,

·         Zugang für die Öffentlichkeit mit einem separaten Eingang,

·         größere Räumlichkeiten; vorher 41m² - im ehemaligen Essenraum 51m² + 9 m²,

·         Nutzung der Bibliothek für die Schule und damit anteilmäßige Einbeziehung in den Schulalltag und in Unterrichtsprojekte,

·         Geringfügige Erhöhung des Schullastenausgleiches mit dem Anteil, den die Bibliothek für die Schule erbringt,

·         Mitnutzung der Angebote der Bibliothek für den Hort und damit Erhöhung der Attraktivität der Hortangebote.

Die Einbeziehung der Bibliothek in die Schulangebote setzt ein Konzept der Schule für die Nutzung als Schulbibliothek und dazu einen  Kooperationsvertrag zwischen Bibliothek und Schule voraus.

Aus dem Konzept und dem Kooperationsvertrag ergibt sich der Anteil, mit dem die Schule die Leistungen der Bibliothek in Anspruch nimmt und damit auch, wie viele Stunden zukünftig für die Bibliothek erforderlich sind.

Finanziell ergeben sich folgende Auswirkungen:

Aus der Kooperation ergibt sich ein erhöhter Personalbedarf, der zu höheren Personalausgaben im Haushalt, abhängig von der Höhe der Stundenzahl, führen wird.

Eine Umlage von Kosten der Bibliothek über den Schullastenausgleich kann nur in dem Umfang erfolgen, der durch den Kooperationsvertrag zwischen Schule und Bibliothek abgedeckt wird. Damit können nur ausschließlich die Kosten in den Schullastenausgleich einfließen, die im Rahmen der Kooperation für die Schule geleistet werden.

Von den 270 Schülern, die die Schule besuchen, wird derzeit für 52 Schüler Schullastenausgleich erhoben. Die Gemeinde Bad Kleinen zahlt für 23 Schüler Schullastenausgleich. Die Höhe der zu erwartenden Mehreinnahmen kann erst mit einem Konzept und einem Kooperationsvertrag zwischen Bibliothek und Schule beziffert werden.

Die bessere technische Ausstattung mit Computer, Telefon und Internet und das erhöhte Raumangebot und damit die Notwendigkeit, zusätzliches Mobiliar anzuschaffen, wird zu höheren Ausgaben führen.

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Anlagen

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